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Schäuble plant Fingerabdruckregister für Ausländer
Neuer Gesetzentwurf

Fingerabdrücke von allen Ausländern in Deutschland zu speichern, die nicht aus EU oder Schweiz kommen. Eingeschlossen wären nach einem Entwurf auch solche, die schon mehrere Jahre in Deutschland leben.

HB BERLIN. Das Bundesinnenministerium will von allen Ausländern in Deutschland, die nicht aus der EU oder der Schweiz kommen, Fingerabdrücke nehmen und im Ausländerzentralregister (AZR) speichern. Dies geht laut einem „Spiegel“-Bericht vom Samstag aus einem Gesetzentwurf von Minister Wolfgang Schäuble (CDU) hervor, der sich zurzeit in der Abstimmung zwischen den Ministerien befindet.

Die Regelung soll dem Bericht zufolge auch für Ausländer gelten, die seit Jahren in Deutschland leben, etwa die 1,7 Millionen Türken. Wer ein Visum für die Einreise nach Deutschland in einer Botschaft beantragt, muss den Plänen zufolge ebenfalls seine Fingerabdrücke hinterlegen. Dieses Verfahren ist bereits in einzelnen deutschen Botschaften getestet worden. Auslöser für das Gesetz waren Probleme bei der Visa-Vergabe.

Von den anderen Ressorts und vom Koalitionspartner SPD droht laut „Spiegel“ indes Widerstand. Es gebe vor allem ganz erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken.

Der Bundesrat hatte erst am Freitag ein Gesetz gebilligt, wonach ab dem 1. November in neuen Reisepässen auch zwei Fingerabdrücke elektronisch gespeichert werden. Das soll den Pass fälschungssicher und Grenzkontrollen leichter machen. Schäuble hatte dazu erklärt: „Im technologischen Wettlauf gegen organisierte Kriminalität und internationalen Terrorismus haben wir uns damit einen wichtigen Vorsprung verschafft.“ Die Union war zuvor mit ihrem Vorstoß gescheitert, die Fingerabdrücke nicht nur auf dem Dokument, sondern auch bei den Passbehörden zu speichern.

Als weltweit erste Staaten tauschen Deutschland und Österreich zudem seit Juni elektronisch Fingerabdruck-Daten aus. Wechselseitig können die Polizeibehörden auf die Datenbanken jenseits der Grenze zugreifen und erkennen, ob dort ebenfalls Daten vorliegen. Grundlage bildet der nach dem Ort seiner Unterzeichnung benannte „Prümer Vertrag“ vom Mai 2005, der den Austausch von Fingerabdrücken, Daten aus Fahrzeugregistern und Ergebnissen von DNA-Tests vorsieht. Er wurde ursprünglich von den Benelux-Staaten, Frankreich, Österreich, Spanien und Deutschland unterzeichnet. Er soll noch im Juni in den Rechtsrahmen der EU überführt und damit für alle 27 EU-Mitgliedstaaten anwendbar sein.

 

Quelle: Handelsblatt.com - 09.06.2007
  
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