Muslimische Vertreter suchen vor dem Würgegriff das rettenden Ufer im Grundgesetz
Von Raida Chbib
Die Islamkonferenz ist in die zweite Runde gegangen und selbst nach dem Gong weiß man nicht so Recht, nach welchen Regeln gerungen wird. Schiri Schäuble blickt belustigt in den Ring und nickt dem ein oder anderem Favoriten ermunternd entgegen. Das Gerangel kommentiert er anschließend mit den Worten, es sei eine „sehr intensive Debatte“ gewesen. Es sei teils auch gestritten, vor allem aber intensiv diskutiert worden.
Kein Wunder, dass es rund herging. Für einen ordentlichen Schlagabtausch wurde bereits im Vorhinein Stoff geliefert, etwa durch den Mahnruf der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung Böhmer zur Frage der Teilnahme von Muslimen am koedukativen Schwimmunterricht:
"Wir werden nicht zulassen, dass eine kleine Minderheit von Rückwärtsgewandten hier die Regeln ihrer Großväter zu installieren versucht,“ Kulturelle Vielfalt sei schön und bereichernd. Sie ende aber dort, wo Deutschlands Grundwerte in Frage gestellt würden. „Die Gleichberechtigung der Geschlechter ist eines dieser nicht verhandelbaren Grundrechte“.
Dieser Haken kam schon vor Rundenbeginn und hat gesessen. Ausweichen? Unmöglich. Schließlich hatte man vorab die Gewichtsklassen der Teilnehmer bestimmt: Zuerkanntes Repräsentanzgewicht des neu gegründeten Koordinationsrats der Muslime: Magere 10% - ergo Leichtgewichtsklasse. Im Nahkampf folgt sodann wieder ein treffsicherer Seitenschlag: Diesmal von der Anwältin Ates (angebliche Gewichtsklasse 50%), die meint, dass genau diese Frage der Teilnahme junger Frauen am koedukativen Schwimmunterricht offenbare, „wie viel die Bekenntnisse der konservativen muslimischen Verbände zum Grundgesetz wert sind“.
Die Grundannahme, die auf diese Weise vermittelt wird, lautet: Die muslimischen Verbandsvertreter gaukeln uns etwas vor. Wir müssen sie enttarnen. Und das tun wir eben mit deren Konfrontation mit eigens ausgetüftelten Gleichungsformeln wie: Ablehnung eines koedukativen Schwimmunterrichts = Ablehnung von Grundrechten.
Der allgemeine Schluss: Wer aus religiösen Gründen körperliche Entblößung und zwischengeschlechtlichen Körperkontakt, die ein koedukativer Schwimmunterricht eben nach sich zieht, ablehnt, gilt nicht nur als erzkonservativ, sondern setzt sich heutzutage schnell dem Vorwurf aus, Frauenrechte auszuhebeln und nicht zuletzt verfassungsfeindlich zu sein – vorausgesetzt er ist Muslim, denn einem ähnlich gesinnten indischen Hindu oder einem buddhistischen Thailänder werden solche Vorwürfe hierzulande erspart bleiben.
Eine mit dem individuellen, hier religiös oder kulturell verbürgtem Schamgefühl verknüpfte Haltung wird also als grundlegendes Indiz für eine Ablehnung von Grundrechtswerten konstruiert.
Anhand solch sinnwidriger Gleichungen werden die Teilnehmer auf muslimischer Seite bewertet. Der Bundesinnenminister geht gar weiter: Die Erwartungshaltung seitens der Bundesregierung bestehe laut Schäuble darin, dass die Repräsentanten für die „Richtigkeit der Koedukation“ eintreten sollen. Nun wird keiner der teilnehmenden Muslime grundsätzlich gegen die Koedukation sein. Und keiner der Beteiligten spricht sich gegen gleiche Bildungschancen für Mädchen oder gegen das Gleichberechtigungsprinzip aus. Ungeachtet dessen machten sie sich automatisch solcher Vergehen schuldig, wenn sie nicht für den koedukativen Schwimmunterricht eintreten mögen.
Die Muslimvertreter stehen somit in der Ecke und haben die Wahl: Entweder ins gesellschaftliche Abseits oder in den politische Würgegriff. K.O. in jedem Fall.
Vergessen bleibt, dass zur Geburtsstunde des Grundgesetzes und seiner Grundwerte die Koedukation von Jungen und Mädchen allgemein und nicht nur auf den Schwimmunterricht bezogen, innerhalb der deutschen Gesellschaft abgelehnt wurde. Offenbar hatten Freiheits- und Gleichheitswerte selbst für die Verfassungsväter eine völlig andere Bedeutung als sie es heute haben und dies zeigt, dass sich Verfassungsprinzipien stets als flexibel und elastisch genug für weitere, manchmal verschiedenartige Deutungsmuster erwiesen haben.
Der Mechanismus, mit dem aber gegenwärtig Themen ausgewählt und in Gesprächen mit Muslimen eingebracht und behandelt werden, offenbart einen hölzernen Anspruch auf ein Deutungsmonopol von Grundwerten, der in Widerspruch steht zu einem eigentlich geschmeidigem und offenen Wertekanon. Eine solche Haltung erweist sich bei einer multiperspektivischen Diskussion als Einbahnstraße. Sie führt weder zu Ergebnissen, noch zu notwendigen, weil überfälligen Lösungen für eine angemessene Gestaltung des Zusammenlebens in einer Gesellschaft, die sich in den vergangenen Jahrzehnten stark verändert hat.
Stattdessen deutet sich ein autoritärer Zwang zur Ausrichtung und Anpassung an eine exklusiv anmutende Auslegungshoheit an, die andersgeartete Sichtweisen einfach in die Ecke der Unmöglichkeit verdrängt, indem sie diese schlichtweg als verfassungsfeindlich deklariert. Die Chance auf eine integrationsfördernde und zeitgemäße Wertedebatte - etwa mit dem muslimischen Teil der Gesellschaft - auf dem Boden der Verfassung verbaut man sich, angesichts dieser Versteifung. Heute nimmt man sich das Thema Koedukation vor, gestern war es die Kopftuchsache, vorgestern Speisevorschriften und morgen?
Was Muslimen abverlangt wird, ist nicht Verfassungskonformität, denn die freiheitliche Grundordnung lässt genug Raum für individuelle, auch religiös gefärbte Einstellungen und Verhaltensformen und für eine Vielfalt an Perspektiven zu, die zwar von gängigen Sichtweisen abweichen können, grundlegenden Normen jedoch nicht widersprechen müssen. Ihnen wird vielmehr ein Verzicht auf eigene Wertehaltungen und Sichtweisen auferlegt, eine Unterwerfung unter das Deutungsdiktat der Macht. Ob das ebenso für andere Religionsgemeinschaften gilt, steht zur Frage.
Einer besseren Integration von Muslimen ist so nicht gedient, ganz im Gegenteil. Die Integrationsbereitschaft wie auch die Grundrechtstreue religiöser Muslime werden massiv in Frage gestellt. Dieses Signal hallt innerhalb der Gesellschaft nach. Muslime, im Falle der Diskussion über den Schwimmunterricht werden das leider Kinder sein, werden noch stärker unter Druck gesetzt. Der gesellschaftliche Frieden leidet darunter, eine unbelastete Kommunikation sowie individuelle Lösungsmöglichkeiten im Alltag werden verhindert. Eigentlich lösbare Konflikte werden dramatisiert.
Dann sollen Muslime sich eben nicht so störrisch verhalten, wird man einwenden. Es geht jedoch um Grundsätzlicheres. Es geht um das Prinzip der Freiheit und der Möglichkeit einer individuellen Lebensgestaltung, die einem Teil der Gesellschaft unter Rückgriff auf eine enge Auslegung von Freiheits- und Gleichheitsrechten verwirkt wird. Und es geht um die Frage nach dem Umgang mit dem religiösen Pluralismus und nach einer erfolgreichen Einbettung neuer Religionen in die Gesellschaft.
Die Islamkonferenz ist so gesehen ein neuzeitliches Experiment. Ob aus dem gegenwärtig regellosen und unausgewogenen aber einseitig gesteuerten Gerangel ein faires, ausgeglichenes Ringen um eine gemeinsam gestaltete Zukunft werden kann, ist fraglich. Dazu müssten muslimische Vertreter zunächst einmal strategische oder programmatische Ideen, zumindest aber Vorschläge einbringen, was die Zukunft des Islam in Deutschland anbelangt. Nun können sie bis Dato aber kaum auf Intellektuelle und erst recht nicht auf eigene „Denkfabriken“ zurückgreifen, die für konzeptionelle Entwürfe und Lösungsfindungen nötig wären. Solange man weder Programmatisches, noch ernstzunehmende Standpunkte, die über punktuelle Forderungen hinausgehen, vorweisen kann, wird man in der Diskussion keine gestaltende Rolle einnehmen können.
Andererseits wäre von Seiten der Politik eine Öffnung der Wertedebatte notwendig. Es fällt nicht leicht, auf Exklusivrechte zu verzichten, doch angesichts gesellschaftsstruktureller Veränderungen und der Notwendigkeit neuer Gestaltungskonzepte ist eine für alle zugängliche Wertedeskussion in Verbindung mit einer Kultur gegenseitiger Anerkennung unerlässlich.